Europäischer Gerichtshof verwirft die Vorratsdatenspeichrung
27.04.2014 - Huber, Dr. Johannes
Europäischer Gerichtshof verwirft die Vorratsdatenspeichrung
Urteil vom 8. April 2014
Die massenhafte Speicherung von Daten aus Telefongesprächen und e-mails verletzt das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens. Aus der Gesamtheit der Datenerhebungen können sehr genaue Rückschlüsse auf das Privatleben von Bürgern gezogen werden.
Die so beschriebene Datenerhebung stelle einen besonders schweren Eingriff in die Grundrechte dar.
Die FDP sieht sich in ihrer Position der Verteidigung der bürgerlichen Grundrechte gestärkt.
Johannes Huber, FDP Kreisvorsitzender Ortenau